Führerschein mit 17 in Winny's Fahrschule in Ahlen
Du willst deinen Führerschein mit 17 machen? Dann bist du bei uns richtig. Bereits mit 16 ½ Jahren kannst du dich in unserer Fahrschule in Ahlen für das „Begleitete Fahren“ anmelden. Du absolvierst dann die gleiche Ausbildung wie die älteren Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst du nach deinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit dem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Den „richtigen“ Führerschein erhältst du dann pünktlich zu deinem 18. Geburtstag.
Warum Führerschein mit 17?
Den Führerschein gerade in den Händen sind Fahranfänger besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, brauchen junge Fahrer neben einer fundierten Ausbildung vor allem Erfahrung
Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher und entspannt fahren – der Führerschein mit 17 macht es möglich. Der Erfolg des Begleiteten Fahrens ist wissenschaftlich bestätigt: In der Begleitphase gibt es nur ganz wenige Unfälle und auch danach fährt es sich besser: Die BF17-Fahrer verursachen rund 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein.
Wer kann mich begleiten?
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du als BF17-Teilnehmer nur in Begleitung einer Person fahren, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Diese Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 30 Jahre oder älter sein
- Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen
- Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
Am häufigsten übernehmen Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte etc. können gute Begleitpersonen sein. In deine Prüfungsbescheinigung kannst du ein oder mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.
Wissenswertes rund um den Führerschein mit 17:
- Deine Probezeit bei BF17 beginnt mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert wie bei jeder Ersterteilung der Klasse B zwei Jahre. Bei Verstößen gegen Vorschriften im Straßenverkehr werden dieselben Maßnahmen ergriffen wie in der Probezeit von Fahranfängern mit dem herkömmlichen Führerschein.
- Für alle BF17-Teilnehmer gilt selbstverständlich auch das absolute Alkoholverbot, bis Sie 21 Jahre alt sind.
- Die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren schließt die Klassen AM, L und S ein. Mit der Prüfungsbescheinigung und einem Ausweis kannst du Fahrzeuge dieser Klassen auch ohne Begleitung fahren.
- Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und muss sich an die 0,5 Promille-Grenze für Alkohol halten.
- Das Fahren ohne Begleitung ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Als Konsequenz wird ein Bußgeld verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wird die Probezeit verlängert und der Fahranfänger muss eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) besuchen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden.
- Zum 18. Geburtstag braucht der Kartenführerschein nicht eigens beantragt werden. Dies übernimmt die Führerscheinstelle. Sobald du 18 Jahre alt bist, kannst du deinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen.
- Du darfst mit der BF17-Prüfbescheinigung nur in Deutschland fahren.
Wie bei einem normalen Führerschein der Klasse B benötigen wir folgende Unterlagen von dir:
- Eine Kopie des Personalausweis
- Ein Passbild (biometrisches Foto)
- Einen Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
- Einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
Zusätzlich benötigen wir den Antrag zum Begleiteten Fahren. Die notwendigen Formulare erhältst du in unserer Fahrschule in Ahlen oder kannst du bequem hier downloaden. Sind alle Unterlagen da, übernehmen wir den Rest für dich und reichen deinen Antrag beim Straßenverkehrsamt ein.